Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)

Theorieunterricht

Montag, Dienstag und Mittwoch von 18:30 - 20:00 Uhr

 

Erteilungsvoraussetzungen/ Einschlüsse:

Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre (Begleitetes Fahren BF17)

Vorbesitz einer Fahrerlaubins: keine Klasse erforderlich

Einschluss der Klassen: L und AM

 

Was benötige ich zur Anmeldung?

  • Personalausweis
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Anmeldung von Minderjährigen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
  • wenn bereits vorhanden: Unterlagen für den Führerscheinantrag - können aber auch zeitnah nachgereicht werden.

Was für Unterlagen werden für den Führerscheinantrag benötigt?

  • 2x aktuelle Passbilder
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste Hilfe Bescheinigung (9 UE)
  • für BF17 - Antrag ->  Kopie von Personalausweis und Führerschein der Begleitpersonen von jeweils beiden Seiten

 

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

 

Bei Ersterteilung:                         

12 x Grundstoff

2 x klassenspezifischer Unterricht

 

Bei Erweiterung:

6 x Grundstoff

2 x klassenspezifischer Unterricht

 

Die praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und

5 x Überlandfahrten

4 x Autobahnfahrten

3 x Beleuchtungsfahrten


Begleitetes Fahren ab 17

"BF17"

Jugendliche dürfen ab 17 Jahren Auto fahren – in Begleitung.

„Begleitetes Fahren ab 17“, kurz BF17, macht es möglich.

 

  • Ausbildungsbeginn frühestens mit 16,5 Jahren
  • reguläre Theorieprüfung
  • reguläre Fahrprüfung
  • Prüfungsbescheinigung (gültig bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
  • ab 18: reguläre Fahrerlaubnis
  • nur in Deutschland
  • nur in Begleitung

 

Begleitpersonen übernehmen dabei eine wichtige Rolle: Sie sind Vorbilder für Fahranfängerinnen und Fahranfänger.

 

Anforderungen Begleitpersonen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • namentlich benannt (behördlich überprüft)
  • Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. 5 Jahren
  • max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg)

 


Automatikregelung

Schlüsselzahl B197

Worin unterscheiden sich die Führerscheine Klasse B mit und ohne Schlüsselzahl 197 in der Ausbildung und Prüfung?


In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede.

Klasse B OHNE Schlüsselzahl 197 Klasse B MIT Schlüsselzahl 197
Grundausbildung Die Grundausbildung findet üblicherweise auf einem Schaltfahrzeug statt. Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
Sonderfahrten Die Sonderfahrten finden üblicherweise auf einem Schaltfahrzeug statt. Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Schaltfahrzeug statt. Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein und erfolgt sinnvollerweise bereits mehrere Tage vor der Prüfungsfahrt. Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden. In dieser Testfahrt muss der ausbildende Fahrlehrer oder ein anderer Fahrlehrer der Fahrschule feststellen, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann. Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt ist dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung auszuhändigen.
Praktische Prüfung Die Prüfungsfahrt findet auf einem Schaltfahrzeug statt. Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Unsere Fahrzeuge

Tesla Model 3 - Automatik

Landrover Discovery Sport - Automatik

Mercedes C-Klasse T-Model - Schaltgetriebe

2x VW Tiguan - Schaltgetriebe

VW Golf VII - Schaltgetriebe

Fahrsimulator